Prof. Dr. Peter A. Schmitt Diplom-Übersetzer BDÜ, Tekom, SAE, VDI Technische Fachübersetzungen, Terminologie, Fachgutachten
Prof. Dr. Peter A. SchmittDiplom-Übersetzer BDÜ, Tekom, SAE, VDITechnische Fachübersetzungen, Terminologie, Fachgutachten

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen (AGAB)

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen mir, Dr. Peter A. Schmitt (der Übersetzer), und meinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Die AGAB liegen dem jeweiligen Angebot bei oder sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite www.technik-schmitt.com hinterlegt.

(3) Die Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht binnen drei (3) Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei mir eingeht.

(4) Für Folgeaufträge und dauerhafte Vertragsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, und zwar auch dann, wenn bei späteren Aufträgen nicht erneut auf sie hingewiesen wird. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss Kenntnis von der neuesten Fassung der AGAB zu verschaffen.

(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für mich nur verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich anerkannt habe. Andernfalls gelten sie als widersprochen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Vertragsabschluss

(1) Angebotserstellung: Vor Zustandekommen des Vertrages erstellt der Übersetzer ein Angebot, in dem die Spezifikationen des Ausgangstextes, der voraussichtliche Preis für die Übersetzung und der Termin der Lieferung festgehalten sind. Bei großen Textvolumina oder noch nicht vollständig vorliegenden Texten erfolgt die Angebotserstellung anhand eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten repräsentativen Textteils. Eine Gewährleistung für die Einhaltung des Preisrahmens und Liefertermins kann in diesem Fall nicht gegeben werden; im Fall einer Abweichung vom ursprünglichen Angebot hat der Übersetzer den Auftraggeber frühzeitig von dieser in Kenntnis zu setzen.

(2) Zustandekommen des Vertrags: Der Vertrag kommt zustande, sobald der Übersetzer den Auftrag oder der Auftraggeber ein Angebot des Übersetzers unverändert angenommen hat. Mündliche Vereinbarungen werden nach Treu und Glauben beachtet, sind aber rechtlich unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zu dem im Auftrag spezifizierten Zweck ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

(2) Sollte der Auftraggeber keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen beifügen, werden Fachausdrücke nach eigenem Ermessen in die dem Übersetzungszweck am besten entsprechende Form übersetzt.

(3) Sofern im Übersetzungsauftrag nicht anders vereinbart, etwa durch verpflichtende Vorgabe eines Styleguides, orientiert sich die Übersetzung an üblichen Regelwerken, etwa zu Rechtschreibung und Grammatik, sowie den typischen Textsortenkonventionen der Zielkultur.

 

  1. Vertragsausführung und Lieferfristen

(1) Die Aufträge werden von mir selbst ausgeführt. Sofern es als zweckmäßig oder notwendig erachtet wird, darf ich mich zur Ausführung von Teilarbeiten Dritter bedienen. Dabei hafte ich lediglich für die sorgfältige Auswahl, wofür es jedoch in jedem Falle genügt, wenn es sich bei den beauftragten Dritten um mir persönlich bekannte, qualifizierte, berufserfahrene und technisch versierte Fachleute handelt, Die Geschäftsverbindung besteht lediglich zwischen mir und dem Auftraggeber. Ein Kontakt zwischen Auftraggeber und von mir beauftragten Dritten bedarf meiner vorherigen Einwilligung.

(2) Übersetzungsaufträge enthalten in der Regel lediglich die Übersetzung, nicht jedoch die Bearbeitung von Stil oder Layout der Dokumente. Dies betrifft u.U. auch bereits vorhandene Formatierungen u.Ä. im Dokument. Die Bearbeitung von Stil und Layout obliegt dem Auftraggeber im Anschluss an die Übersetzung.

(3) Nach Beginn der Übersetzungsarbeiten kann der Auftraggeber den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die bereits getätigten Aufwendungen zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.

(4) Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eingehalten. Der Übersetzer behält sich gleichwohl das Recht vor, die Bearbeitungszeit auszudehnen, falls es aus nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich ist, die Bearbeitung innerhalb der im Auftrag festgelegten Zeit abzuschließen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ).

(5) Bei Lieferverzug meiner Übersetzungsleistung ist mir zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch mich bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit ich durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von mir nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert werde, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Die Androhung und der Vollzug des Abzugs von der Vergütung sind dem Übersetzer mitzuteilen.

 

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat mich rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber mir rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass ich eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber mir bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Glossare mit der Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Terminologie etc.). Zur Übersetzung von Abkürzungen bin ich nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die Langform der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen. Des Weiteren kann mir bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen, deren aktuelle Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wurden.

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu meinen Lasten, und daraus resultierende Korrekturen können ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Mängel in der Übersetzung infolge schlecht lesbarer, fehlerhafter oder unvollständiger Textvorlagen oder infolge fehlerhafter oder falscher kundeneigener Terminologie fallen ebenfalls nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er mich frei.

(5) Der Auftraggeber hat die Übersetzung innerhalb von zehn Werktagen nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin und der Lieferung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung des Übersetzers nach dieser Frist als erbracht, woraus die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers folgt.

 

  1. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Ich behalte mir das Recht auf Mängelbeseitigung in Form der kostenfreien Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel. Dazu ist dieser Mangel unverzüglich schriftlich zu melden und so genau wie möglich zu beschreiben.

(2) Beanstandungen sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Übersetzung als genehmigt und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

(3) Beseitige ich die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehne ich die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung von mir auf meine Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

 

  1. Haftung

(1) Ich hafte bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle, Netzwerk- und Serverfehler und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren (in der elektronischen Datenübertragung) verursacht worden sind. Ich treffe durch Anti-Virus-Software und entsprechende technische Ausstattung Vorkehrungen für Datenschutz und Datensicherheit, doch gibt es keine Gewähr für absolute Sicherheit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen mich auf Ersatz eines nach Nr. 7 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs begrenzt auf die abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung möglich.

(3) Ansprüche des Auftraggebers gegen mich wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem (1) Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

(4) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

(5) Grundsätzlich werden keine Ersatzleistungen für Schäden, die sich aus entgangenen Gewinnen ergeben, erbracht.

(6) Der Übersetzer übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die auf unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen seitens des Auftraggebers oder auf (teilweise) fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte zurückzuführen sind, es sei denn, bei nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftraggeber ist zur Prüfung der Übersetzung verpflichtet. Für Schäden, die Dritten durch die ungeprüfte Weitergabe einer Übersetzung entstehen, ist eine Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner eigenen Fachterminologie oder eigener Vorübersetzungen, etwa durch Vorgabe von Translation Memories, so ist der Übersetzer insoweit von jeglicher Haftung befreit.

(7) Auch kann der Kunde keinen Schadenersatz verlangen, wenn er den Verwendungszweck der Übersetzung nicht angibt, insbesondere dann, wenn sie für Veröffentlichungen oder Werbezwecke verwendet wird, und sich der übersetzte Text für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. die Veröffentlichung oder Werbung aufgrund einer mangelhaften Adaption wiederholt werden muss bzw. zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

(8) Versäumt es der Auftraggeber, den Übersetzer darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, oder lässt er dem Übersetzer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne dessen schriftliche Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers.

(9) Kommt es aufgrund einer Übersetzung zu einer Verletzung des Urheberrechts oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so wird der Übersetzer durch den Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung freigestellt.

 

  1. Berufsgeheimnis/Verschwiegenheitspflicht

(1) Ich verpflichte mich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die mir im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

(2) Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

(3) Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, dem Übersetzer und möglicherweise herangezogenen Dritten kann kein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen gewährleistet werden, da trotz aller Sorgfalt und Sicherungsmaßnahmen nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

 

  1. Mitwirkung Dritter

(1) Ich bin berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen, sofern das ohne Qualitätseinbuße der Auftragserfüllung dient und daher im Sinne des Kunden ist.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten habe ich dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 8 verpflichten.

 

  1. Vergütung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Angebote und Preise in Euro. Es handelt sich um Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Gewährte Preise und Konditionen gelten in der Regel für den Einzelfall und nicht uneingeschränkt für künftige Aufträge. Abweichungen, Eilzuschläge oder sonstige Forderungen sind in der Auftragsbestätigung formuliert. Neben dem vereinbarten Honorar besteht ein Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

(2) Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Sofern kein Pauschalpreise vereinbart wird, werden Übersetzungen nach dem Umfang (gemessen in Zeilen oder Wörtern) des Ausgangsmaterials abgerechnet. Der Preis pro Wort oder Zeile richtet sich nach der Schwierigkeit der Übersetzung, der Dringlichkeit, dem Gestaltungsaufwand etc. Als Zeile gelten sogenannten Normzeilen mit je 55 Bruttoanschlägen (inkl. Leerzeichen); angefangene Zeilen werden auf volle Zeilen aufgerundet. Als Wörter werden die Einheiten gezählt, die von MS Word als Wörter gezählt werden.

(3) Korrektorats- und sonstige Arbeiten (z.B. Terminologiearbeit) werden im Normalfall nach Stundenaufwand abgerechnet. Bei Korrektoraten bzw. Lektoraten gelten als Nachweis der Text mit den handschriftlichen bzw. digitalen Korrekturen und/oder das Protokoll über den Zeitaufwand. Bei Übersetzungen und Schreibarbeiten gelten die Arbeiten selbst als Nachweis.

(4) Bei Aufträgen, die innerhalb sehr kurzer Zeit, über Nacht oder über das Wochenende erledigt werden müssen, erhebe ich einen Eilzuschlag in Höhe von 30–50 Prozent.

(5) Bei wesentlichen Änderungen des Charakters des Auftrags, die vom Auftraggeber erst nach Vertrags- und Arbeitsbeginn mitgeteilt werden, kann ein im Sinne des Mehraufwandes angemessener Aufpreis erhoben werden, der in der Angebotserstellung noch nicht berücksichtigt wurde.

(6) Für Übersetzungen gilt darüber hinaus: Bei Ausgangstexten, die nicht in maschinenlesbarer Form vorliegen, visuell schwer erfassbar sind oder deren Bearbeitung mit sonstigen Erschwernissen verbunden ist, wird ebenfalls ein Aufschlag fällig, der in seiner Höhe dem zeitlichen Zusatzaufwand entspricht.

(7) Der Übersetzer ist verpflichtet, auf seine Dienstleistungen die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des Auftragswertes zu erheben.

(8) Kündigt der Auftraggeber den Dienstleistungsvertrag und liegen der Kündigung keine vom Übersetzer zu verantwortende Fehler zugrunde, ist dieser berechtigt, eine Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt geleisteten Arbeit zu fordern.

(9) Der Übersetzer behält sich ab einem Auftragswert von 700,00 Euro das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des zu erwartenden Gesamtbetrages zu verlangen. Diese wird mit Vertragsabschluss fällig und ist sofort zahlbar. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt der Übersetzer den Wert unverbindlich.

(10) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist das Honorar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung fällig. Andernfalls kommt der Auftraggeber mit der Vergütungsleistung in Verzug, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung bedarf.

(11) Im Falle des Zahlungsverzugs wird neben Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung eine Mahngebühr von 6,00 Euro je Mahnung vereinbart.

(12) In begründeten Fällen ist der Übersetzer berechtigt, die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig zu machen.

(13) Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Übersetzer im Rückstand, kann jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig gemacht sowie gestundete Forderungen sofort fällig werden.

(14) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet nicht die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

(15) Die Rechnung einschließlich der in ihr gelisteten Leistungen gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung unter Angabe von Gründen schriftlich widerspricht.

 

  1. Erfüllung und Gefahrenübergang

(1) Die Leistung gilt mit der Übergabe von ausgedruckten Übersetzungen an den Postdienstleister oder sonst mit dem Transport beauftragte Unternehmen bzw. mit dem protokollierten Versand über elektronische Datenwege als erbracht.

(2) Die Rücksendung von Ausgangstexten und Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt auf dessen Verlangen und Gefahr.

(3) Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte hat der Auftraggeber die Korrektheit und Vollständigkeit der Übertragung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(4) Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Der Übersetzer haftet nicht für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem Transportweg.

 

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht, es sei denn für unaufschiebbare Verwendungen.

(2) Ich behalte mir ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

 

  1. Rücktrittsrecht

(1) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass ich die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten habe, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass ich mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt habe.

(2) Nach Beginn der Übersetzungsarbeiten kann der Auftraggeber den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die bereits getätigten Aufwendungen zu bezahlen.

 

  1. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung seiner abrechnungsrelevanten Daten zu internen Zwecken einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausdrücklich nicht.

 

  1. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

  1. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

  1. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGAB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

Markkleeberg, 13.02.2017

 

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